Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungsvermittlung

Bonavera unterstützt seit vielen Jahren ihre Partner auf allen Gebieten des modernen Finanzvertriebes. Unsere Wurzeln als Finanzdienstleister reichen mehr als 10 Jahre zurück. Dabei beruht unser Geschäftsmodell auf langfristigen Partnerschaften mit Vertriebs- und Produktpartnern, auf Professionalität und Transparenz. Wir sind davon überzeugt, dass Umwelt-, Sozial- und Good Governance-Management wesentlich zur Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens beitragen. Wir sehen es daher als integralen Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns an, neben ökonomischen Aspekten nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Handeln effektiv zu fördern, natürliche Ressourcen effizienter zu nutzen und gesellschaftliches Engagement zu stärken.

Beim Investieren in nachhaltige Geldanlageprodukte ist immer wieder von ESG-Kriterien die Rede. Diese umfassen ein ganzes Bündel an Eigenschaften, die eine Firma, ein Fonds oder eine andere Geldanlage aufweisen muss, damit sie als nachhaltig gilt und wirklich etwas dazu beiträgt, die Welt ein bisschen besser zu machen und stärker auf Umweltschutz oder Menschenrechte zu achten.

Der Begriff ESG steht für:

  1. Environmental (Umwelt):
    Hierunter fällt vor allem der Umwelt- und Klimaschutz. Es geht darum, dass die natürlichen Ressourcen unserer Erde dauerhaft geschützt werden.
  2. Social (Soziales):
    Dieses Kriterium umfasst alle sozialen Auswirkungen der Firmentätigkeit, insbesondere der konkreten Arbeitsbedingungen. Dazu gehört vor allem, dass die Menschenwürde geachtet wird und gute Bedingungen für alle herrschen. Es geht hier um die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- oder Zwangsarbeit, keine Diskriminierung), die Beachtung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bis hin zur Steuerehrlichkeit.
  3. Governance (Unternehmensführung):
    Hier wird das ethische Verhalten des Unternehmens – sowohl in der Gesellschaft als auch firmenintern berücksichtigt. Es umfasst alle sozialen Auswirkungen der Firmentätigkeit, insbesondere der konkreten Arbeitsbedingungen. Es sollen alle Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption eingehalten werden und es soll eine Vergütungsstruktur im Unternehmen eingehalten werden, die ein Setzen von falschen Managementansätzen verhindert.

geschlossene Immobilienfonds Diagramm
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei vorgenannten Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt:
In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales:
Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung:
Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption im Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden gegebenenfalls nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird gegebenenfalls gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Informationen zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage- /Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • die Achtung der Menschenrechte
  • die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter im Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
In den nächsten Monaten und Jahren wird es zu dem Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungsanlagevermittlung noch zu diversen Anpassungen an regulatorische Vorgaben kommen, die Bonavera Vermögensanlagen GmbH selbstverständlich berücksichtigen wird.